Warum Sie in der privaten Krankenversicherung deutlich mehr für Ihr Geld an Gesundheit bekommen!
Die Kosten der medizinischen Versorgung steigen jedes Jahr, unabhängig davon ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind.
Die Hauptgründe liegen bei
- längerer Lebenserwartung
- neuen Medikamenten und Behandlungsmöglichkeiten
Bleibt die PKV im Alter bezahlbar?
Älter werden ist nicht wirklich überraschend, sondern einkalkuliert. Der Beitrag wird nämlich unter Berücksichtigung der Lebenserwartung kalkuliert, d.h. in jungen Jahren sind die Beiträge höher als die tatsächlichen Kosten, die später höheren Kosten werden aus diesem angesparten Kapital („Altersrückstellung (10%)“) bezahlt.
Wenn Sie als Arbeitnehmer rentenversicherungspflichtig sind, zahlt die gesetzliche Rentenversicherung einen Zuschuss von…
Beitragsentwicklung Gesetzliche Krankenversicherung
1970-2015 ist der Höchstbeitrag zur GKV jährlich im Schnitt um 6,18% gestiegen (1970: 50,31 EUR, 2015: 746,63 EUR)
2016 beträgt der Höchstbeitrag zur GKV bei einem allgemeinen Beitragssatz von 14,6%, einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 1,1 % und einem Pflegebeitragssatz von 2,6% bereits rund 747 EUR – zuzüglich diversen Zuzahlungen, für die GKV Versicherte selbst aufkommen müssen!
Leistungskürzungen GKV und strukturelle Probleme
Zusätzlich wurden in der gesetzlichen Krankenversicherung Leistungen erheblich gekürzt und Zuzahlungen eingeführt/erhöht was vor allem Ältere und Kranke belastet.

FAZIT
Solange Sie gesund sind, gibt es in vielen Fällen wenig Argumente für einen Verbleib in der GKV.
In jedem Fall ist die Entscheidung für einen Wechsel in die private Krankenversicherung ein komplexes Thema, das mit fachkundiger Begleitung durch einen Spezialisten fundiert durchdacht werden sollte.
Zugang Private Krankenversicherung
Annahmevoraussetzungen
Eine private Krankenvollversicherung kommt für alle Personen in Betracht, die nicht nach § 5 SGB V in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind. Dies sind in der Regel:
- Beamte, Richter und andere Personen mit Anspruch auf Beihilfe
- Selbständige und Freiberufler
- Arbeiter, Angestellte sowie freiberuflich tätige Künstler und Journalisten mit einem Bruttoeinkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2016: 56.250 Euro)[5]
- Personen ohne eigenes Einkommen oder mit einem Einkommen unter der Geringfügigkeitsgrenze, auch befreite Studenten (2014: 450 Euro im Monat, z. B. Hausfrauen, Hausmänner oder Kinder)
Es gelten dieselben Voraussetzungen wie für Arbeitnehmer, bei Bruttoeinkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze ist eine Befreiung von der Künstlersozialkasse (KSK) möglich; diese zahlt dann analog zum Arbeitgeberanteil einen Zuschuss zur Krankenversicherung.
Grundlage für den Vertragsabschluss bei einem privaten Krankenversicherer ist wie bei anderen Versicherungsarten das individuelle Risiko. Für die private Krankenversicherung sind das Eintrittsalter und der Gesundheitszustand vor Vertragsbeginn, die Berufsgruppe und die zu versichernde Leistung maßgeblich. Bei bestimmten Krankheitsrisiken oder bereits vorliegenden Erkrankungen kann bei Vertragsbeginn ein Risikozuschlag oder aber ein Leistungsausschluss vereinbart werden. Ausgenommen hiervon ist der Basistarif, für den ein Aufnahmeanspruch besteht. Bei schlechter finanzieller Lage kann die Versicherung den Versicherungsantrag ablehnen, z.B. bei negativer Schufa.
Erstmals Beihilfeberechtigte (Beamte auf Probe und Lebenszeit, aber nicht Beamte auf Widerruf/Beamtenanwärter) können sich zudem im Rahmen der sogenannten „Öffnungsaktion“ bei teilnehmenden privaten Krankenversicherungen unabhängig von Vorerkrankungen (damit auch Behinderungen) und mit einem Risikozuschlag von maximal 30 Prozent versichern.
JEG (Jahresentgeltgrenze)
Für die Aufnahme in der privaten Krankenversicherung (PKV) gelten bestimmte Voraussetzungen. Arbeitnehmer müssen dazu mit ihrem Brutto-Gehalt über der Versicherungspflichtgrenze (oder: Jahresarbeitsentgeltgrenze - JAEG) liegen. Die Einkommensgrenze ist eine Pflichtgrenze, die über den Verbleib in der gesetzlichen Krankenkasse entscheidet. Lag der Wert 2015 bei 54.900 Euro, so muss 2016 ein Einkommen von 56.250 EUR nachgewiesen werden.
Die Entwicklung der JAEG können Sie der nachfolgenden Übersicht entnehmen:
- 2013 – 52.200 EUR
- 2014 – 53.550 EUR
- 2015 – 54.900 EUR
- 2016 – 56.250 EUR
Als Angestellter erhalten Sie einen Zuschuss von Ihrem Arbeitgeber
Das Wichtigste in Kürze
- Der Arbeitgeber beteiligt sich mit einem steuerfreien Zuschuss an der privaten Krankenversicherung (PKV) seiner Angestellten.
- Der Zuschuss ist begrenzt auf den Arbeitgeberanteil in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Beitragsbemessungsgrenze: 4.237,50 Euro brutto monatlich
309,34 Euro mtl. (7,3 Prozent aus 4.237,50 Euro)
- Bei jüngeren Arbeitnehmern ohne Kinder beträgt er in der Regel genau die Hälfte der PKV-Prämie.
- Eine Selbstbeteiligung oder Beitragsrückerstattungen beeinflussen nicht die Höhe des Arbeitgeberzuschusses.
- Der Beitragszuschuss zur privaten Pflegeversicherung wird auf dieselbe Weise ermittelt wie jener zur Krankenversicherung.
